Wir über uns

Zweck des Vereins ist die Förderung des heimatlichen Brauchtums und der Pflege des sportlichen Schießens. Er bietet allen Waffen- und Waffentechnikinteressierten die Möglichkeit einer organisierten Freizeitbeschäftigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Satzungszweck wird durch folgende Maßnahmen insbesondere verwirklicht:

–          Organisierter Wettkampf- und Trainingsbetrieb,

–          Organisation der Ausbildung in der Sachkunde und im Waffenrecht,

–          gefördert werden massensportliche Schießen und angemessen das gesellige Vereinsleben,

–          Organisation der Ausbildung von Übungs-, Schieß-, und Wettkampfleitern sowie Schiedsrichtern,

–          Unterstützung der Landesverbände,

–          Förderung des Kinder- und Jugendschießsportes sowie die

–          Förderung der Nutzung, Errichtung und Betreibung von Schießsportstätten für interessierte Bürger.

 

Es werden keine religiösen, rassistischen und politischen Ziele verfolgt.

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Grundsätze für die Verwendung finanzieller und materieller Mittel legt die Finanzordnung fest.